Jede Schlussfolgerung aus den Überzeugungen eines Menschen, die mittels eines Schlussverfahrens, dessen Gültigkeit ebenfalls zu den Überzeugungen des betrachteten Menschen zählt, erschlossen werden kann, wird durch einen solchen Schluss ihrerseits notwendiger Weise eine Überzeugung eben dieses Menschen.


2018-08-30 15:19:57 / Joachim Schwarte
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