| Dieser Satz enthält zwei ethische Imperative. Zunächst ein allgemeines Beistandsgebot und zum zweiten ein ebenso allgemeines Schädigungsverbot. Zustimmen kann ich nur dem zweiten dieser beiden, da das Beistandsgebot ebenso wie das christliche Gebot der universellen Nächstenliebe eine Unterschiedslosigkeit propagiert, durch die eine aus aufrichtiger individueller Anteilnahme resultierende Hilfsbereitschaft nicht gewürdigt werden kann und letztendlich sogar unmöglich gemacht wird. |